gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz
CENIT AG
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Gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz hat die CENIT AG mindestens einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, dass alle Informationen enthält beziehungsweise auf alle Informationen verweist, die das Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder zur Verfügung gestellt hat.
Wir weisen darauf hin, dass die Informationen, auf die in diesem jährlichen Dokument verwiesen wird, veraltet sein können. Eine Pflicht zur Aktualisierung der Informationen durch die CENIT AG besteht nicht.
Dieses Dokument wurde ausschließlich aufgrund § 10 WpPG erstellt und hat nur den Zweck, die sich aus § 10 WpPG ergebende Pflicht der CENIT AG zu erfüllen. Weder dieses jährliche Dokument, noch die in ihm enthaltenen Informationen einschließlich derer, auf die verwiesen wird, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.
Mitteilungspflichtige Wertpapiergeschäfte – gemäß §15 a WpHG
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